Prothetik
Prothesen bzw. Teilprothesen sind ein herausnehmbarer Zahnersatz. Sie werden benötigt, wenn sehr große Zahnlücken oder ein komplett zahnloser Kiefer vorhanden sind.
Teilprothesen
Teilprothesen ersetzen die Kaufunktion im teilbezahnten Kiefer, d.h. wenn noch eigene Zähne vorhanden sind. Im Gegensatz zu einer Brücke wird diese Art der Zahnversorgung nicht nur von den benachbarten Zähnen getragen, sondern auch von der Schleimhaut im Bereich der Zahnlücke.
Totalprothesen
Totalprothesen werden im komplett zahnlosen Kiefer als Zahnersatz verwendet. Totalprothesen halten im Mund einerseits durch den Saugeffekt, im Unterkiefer gibt es darüber hinaus noch die Möglichkeit einer sogenannten „Goldbasis“, die das Verrutschen verhindert.
Nach dem neuesten Stand der Technik werden Totalprothesen durch Implantat-Unterkonstruktionen gehalten. Dabei ist allerdings die Einsetzung eines oder mehrerer Implantate Vorraussetzung.
Um eine exakte Anpassung Ihrer Prothese zu gewährleisten, müssen mehrere Abdrücke genommen werden. Dazu sind in den meisten Fällen mehrere Sitzungen notwendig. Ihre Prothese wird vom Zahntechniker in einem Zeitraum von insgesamt ca. zwei Wochen gefertigt.
Die Krankenkasse leistet bei jeder Teilprothese und Totalprothese und bei jedem Halteelement einen Zuschuß. Über die Höhe dieses Zuschusses beraten wir Sie gerne, da die verschiedenen Kassen unterschiedliche Beiträge leisten. In den meisten Fällen ist mit einem Kostenzuschuß von 40% zu rechnen.
Die Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten nur dann, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre keine neue Prothese für Sie angefertigt wurde.